Ausweispflicht für Hunde mit Impfausweis inkl. gültiger Tollwutimpfung
Die Auflagen der jeweiligen Veterinär-Ämter besagen, dass auf dem Event4HappyDogs nur den Hunden Einlass gewährt werden darf, die eine vollständige Tollwutimpfung besitzen. Nachgewiesen werden muss dies mit dem Vorzeigen des entsprechenden Impfausweises.
- Impfausweise müssen vollständig ausgefüllt sein, insbesondere die Zusammengehörigkeit von Tier und Ausweis muss nachvollziehbar sein, d.h. bei EU-Heimtierausweisen muss eine Tätowierung bzw. eine Chip-Nummer eingetragen sein. Bei den alten gelben Impfausweisen muss zumindest die Rasse eingetragen sein.
- Hunde mit Blanko-Impfausweisen werden zurück gewiesen.
- Die Hunde müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Nach der Tollwut-Verordnung muss der Hund bei der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Die 21-Tage-Frist gilt nicht bei Wiederholungsimpfungen. (Unterstes Alterslimit für eine gültige Tollwutimpfung sind 12 Wochen.)
- Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach der Eintragung im Impfpass. Ist KEINE Gültigkeit eingetragen, beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre, wenn der Hund in Deutschland geimpft wurde.
- Hunde unter 4 Monaten, die noch nicht über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen können, müssen eine (amts-)tierärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Hund keine Anzeichen von Tollwut hat; diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.
- Hundehalter, die ihre Impfzeugnisse vergessen haben, können auf ihre eigenen Kosten versuchen, ihren Haustierarzt zu kontaktieren. Dieser muss dann die bestehende Tollwutimpfung mit Impfdatum und Impfstoff per Fax/Mail bestätigen. Alternativ können eingescannte und gemailte Impfpässe in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
